Chippen ist nicht für die Katz'

1. August 2016
Eines Tages kam eine Kundin mit einer Katze in die Praxis. Sie sei ihr zugelaufen, meinte sie, seit einigen Wochen schleiche sie ums Haus herum, sie habe das Tier am Anfang vertrieben, da sie selber zwei Katzen habe; aber es war hartnäckig. Leider war er nicht gechippt, sodass wir seinen Besitzer nicht benachrichtigen konnten.

Wichtig ist, den Fund im Internet in der Tierdatenbank www.gefundene-tiere.ch einzutragen. Wenn nach zwei Monaten niemand Anspruch auf das Tier stellt, darf man es offiziell behalten, denn so lange ist die Wartepflicht nach Fundmeldungen. Die Finderin war bereit, das alles für das Tier zu tun. Die Eingewöhnungsphase mit ihren anderen Katzen war nicht einfach; sie hat den Kater aber sehr lieb gewonnen.

Umso mehr war sie erschrocken, als ein halbes Jahr später jemand vor der Tür stand und den Kater zurückverlangte! Die vorherige Besitzerin kam aus einer 50 Kilometer entfernten Stadt und erfuhr von Bekannten von dem Fund. Der Kater ist vermutlich versehentlich in einem Camion mitgenommen worden. Rechtlich gesehen war die neue Besitzerin die Eigentümerin des Tieres, aber die alte wollte es zurück. Beide Damen waren sich nicht einig, denn jede wollte das Tier haben. Die Finderin gab nach langen Diskussionen schliesslich nach.

Die ganze Geschichte wäre nicht passiert, wenn der Kater einen Chip getragen hätte. Darum sollte man Katzen mit Auslauf unbedingt chippen lassen, denn man weiss nie, ob der Kater eines Tages nicht doch seine Stiefel anzieht und auf Wanderschaft geht...

Graziana Kamber


zurück zur Startseite